Jurafakten - // Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor (Beschl. v. 02.07.2013, Az. 1 RBs 98/13). Ursprünglich sollte ein Autofahrer für sein Abkürzungsmanöver 200 Euro zahlen und seinen Führerschein
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Urteil in Hamm: Bordell-Parkplatz gehört nicht unbedingt zum Straßenverkehr - FOCUS Online